Dipl.-Oec. Bettina Niklas

Rechtliche Betreuung

Eine rechtliche Betreuung ist sinnvoll, wenn eine volljährige Person infolge einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung nicht in der Lage ist, ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst zu erledigen und somit ganz oder teilweise auf Unterstützung angewiesen ist.

 

Das Wesen der Betreuung besteht darin, dass ein Betreuer bestellt wird, der in einem genau festgelegten Umfang - den sogenannten Aufgabenkreisen - für und mit der betroffenen Person handelt und somit den für die Person notwendigen Schutz und die erforderliche Fürsorge gewährleistet.

 

Zielsetzung der Betreuungsarbeit ist es, dem betroffenen Menschen ein möglichst normales und selbständiges Leben unter bestmöglichen Bedingungen im Rahmen der jeweiligen Beeinträchtigung zu ermöglichen.

 

Hierbei steht das Wohl des Betreuten stets im Mittelpunkt des Handelns:

Vorhandene Ressourcen des Betreuten werden gestärkt und Defizite durch Unterstützung ausgeglichen.

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© Dipl.-Oec. Bettina Niklas