Dipl.-Oec. Bettina Niklas

Gesetzliche Grundlagen

Das Betreuungsrecht löste zum 01.01.1992 die bis dahin gültige Vormundschafts- und Gebrechlichkeitspflegschaft für Volljährige ab.

 

Die Mängel des alten Vormundschaftsrechts waren unverhältnismäßige und starre Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte einer Person, die immer die Geschäftsunfähigkeit zur Folge hatten. Den bestehenden Fähigkeiten des betroffenen Menschen und dem individuellen Betreuungsbedarf 

wurde viel zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt.

 

Im Gegensatz dazu stehen die wichtigsten Leitgedanken des neuen Betreuungsrechts:

Neben dem Grundsatz der Erforderlichkeit soll das Recht eines jeden Menschen auf

größtmögliche Selbstbestimmung, Eigenständigkeit und Selbständigkeit beinhaltet sein.

 

Es wird daher bereits bei der Einrichtung einer rechtlichen Betreuung darauf geachtet, in welchen Bereichen der Betroffene tatsächlich Unterstützung benötigt - gemäß dem Motto:

"So viel wie nötig - so wenig wie möglich".

 

Die gesetzlichen Grundlagen des Betreuungrechts finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1896 ff.)

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